Nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 werden Laboratorien dazu aufgefordert eine Entscheidungsregel für die Beurteilung der Prüfverfahren zu definieren, nach der sie die Messunsicherheit bei der Beurteilung der Konformität mit einer festgelegten Anforderung berücksichtigen (Abschnitt 3.7). Dies ist insbesondere bei der Interpretation von Analysenergebnissen von Bedeutung, die nach Einberechnen der Messunsicherheit den Grenzwert über- bzw. unterschreiten.
Die Messunsicherheit ist ein dem Messergebnis zugeordneter Parameter, der die Streuung der Werte kennzeichnet, die der Messgröße zugeordnet werden kann. Im Allgemeinen wird die Messunsicherheit durch die Angabe des Intervalls, innerhalb dessen der wahre Wert einer Messgröße mit einer gegebenen Wahrscheinlichkeit (hier 95%) liegt, angegeben.
Unterliegt das Messergebnis gesetzlichen oder behördlichen Normen oder Regeln oder enthalten anwendbare Normen entsprechende Entscheidungsregeln, kommen diese zur Anwendung.
Eine Konformitätsbewertung wird auf dieser Grundlage getroffen.
Wenn die Entscheidungsregel vom Kunden, in Vorschriften oder in normativen Dokumenten vorgegeben wird, werden bei Aussagen zur Konformität keine Messunsicherheiten berücksichtigt. Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn der Messwert kleiner oder gleich des Grenzwertes ist (bei unteren Grenzwerten adäquat).
Können für ein Untersuchungsverfahren keine Entscheidungsregeln in Vorschriften oder in normativen Dokumenten angewandt werden, wird keine Aussage zur Konformität getroffen.
Sollte der Auftraggeber bei der Konformitätsbeurteilung eine andere Entscheidungsregel wünschen, muss er dies bei der Auftragserteilung mitteilen.
Weitere Informationen zur Messunsicherheit und den geltenden Entscheidungsregel bei einzelnen Parametern kann auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt werden.
Stand: September 2023